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OLG Hamm, 24.06.1986 - 28 U 19/86 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- mansui.eu
BNotO §§ 17, 19; KostO §§ 16, 156
Haftung des Notars; Verletzung notarieller Sorgfaltspflichten; Beurkundung eines unwirksamen Vertrages (hier: Scheidungsfolgenvergleich); Verschulden; anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erstattung nutzloser Beurkundungskosten. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1987, 167
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.02.1983 - V ZR 308/81
Beurkundung - Notar - Vorvertrag - Amtspflichtverletzung - Grundstück - …
Auszug aus OLG Hamm, 24.06.1986 - 28 U 19/86
Zwar muß ein Notar nicht klüger sein als ein Kollegialgericht; dieser Grundsatz entschuldigt eine Pflichtverletzung des Notars jedoch nur dann, wenn das Kollegialgericht, ohne gegen eindeutige und klare gesetzliche Regeln zu verstoßen, ein pflichtgemäßes Verhalten des Notars ausdrücklich festgestellt hat (vgl. BGH VersR 1983, 399 ff).